
Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, als Selbstzahler/in
die Kosten für die Psychotherapie privat zu übernehmen.
Die Rechnungstellung erfolgt nach den üblichen Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gemäß der seit 1.7.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen PKV und der Beihilfestellen von Bund und Ländern
Für eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten Dauer stelle ich (GOÄ-Ziffer 812a Faktor 2,3 plus GOÄ-Ziffer 801a Faktor 2,3 ) 167,58 € in Rechnung.
Weitere Kosten entstehen zB für die Erhebung der biografischen Anamnese ( GOÄ 806, Faktor 2,9 ) in Höhe von 155,50€ ( einmalig zu Therapiebeginn ) oder orientierende Testuntersuchungen ( GOÄ 857, Faktor 2,9 ) je 19,60€ oder die Einleitung der Therapie ( GOÄ 808, Faktor 2,9 ) in Höhe von 67,60 € (einmalig zu Therapiebeginn ).
Alle Angaben ohne Gewähr

