Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, als Selbstzahler/in die Kosten für die Psychotherapie privat zu übernehmen.

Die Rechnungstellung erfolgt nach den üblichen Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gemäß der seit 1.7.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen PKV und der Beihilfestellen von Bund und Ländern.

Kostenaufstellung:

Leistung GOÄ-Ziffer / Faktor Betrag
Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) GOÄ-Ziffer 812a (Faktor 2,3) + GOÄ-Ziffer 801a (Faktor 2,3) 167,58 €
Erhebung der biografischen Anamnese (einmalig zu Therapiebeginn) GOÄ 806 (Faktor 2,9) 155,50 €
Orientierende Testuntersuchungen GOÄ 857 (Faktor 2,9) je 19,60 €
Einleitung der Therapie (einmalig zu Therapiebeginn) GOÄ 808 (Faktor 2,9) 67,60 €

Alle Angaben ohne Gewähr